Gremi GmbH & Co. KG

Leistungsbeschreibung Bauüberwachung

1. Eisenbahnbetriebliche Leistungen und Sicherungsüberwachung

Hinweis: Bei Beauftragung dieser Leistungen ist zwingend das Grundleistungsbild bauvertragliche / fachtechnische Bauüberwachung Ril 208.1212Z47 zu beauftragen.

Rahmenbedingungen

Bauliche Anlagen sowie andere Anlagen und Einrichtungen der EIU sind so zu bauen, zu ändern, instand zu halten und zu nutzen, dass die Einhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sowie die besonderen Anforderungen, die aus dem Bahnbetrieb herrühren, gewährleistet sind. Die Bauüberwachung hat die vertraglich vereinbarten Leistungen zu erbringen und die entsprechenden Hinweise und Erläuterungen in den Rahmenbedingungen der ZVB-Bauüberwachung zu beachten sowie bei Vorliegen/Eintreten der geschilderten Ereignisse/Umstände die erforderlichen Maßnahmen/Leistungen zu veranlassen bzw. zu erbringen.

1.1. Aufgaben des Technisch Berechtigten

Die Funktion und Qualifikation des technisch Berechtigten gemäß Betra 4.2 ist in der Ril 406.1201 beschrieben.
  1. Wahrnehmen der Aufgaben des Technisch Berechtigten gem. Ziffer 4.2 der Betra. Dies sind u. a.
    • Abgeben von Meldungen an den Fahrdienstleiter einschließlich der Befahrbarkeitsmeldung.
    • Überwachen sonstiger Betrieblicher Vereinbarungen.
    • Sicheren der Arbeitsstelle. Sicherstellen und Überwachen der Aufstellung, Aktivierung und Beseitigung der für die Baustellensicherung erforderlichen Signale und Sicherungseinrichtungen, z. B. La Stellen-Signalisierung, Sh 2-Scheiben.
    • Einweisen aller Beteiligten in die Betra. Dokumentieren der Einweisung.
    • Betriebliches Koordinieren des Einsatzes von Arbeitszügen im Baustellenbereich.
    • Entgegennehmen der Feststellung des betriebssicheren Zustands vor Abgabe der Befahrbarkeitsmeldung (Einholen/Entgegennehmen der Meldungen der anderen technischen Fachgebietsverantwortlichen zur Befahrbarkeitsmeldung)
    • Gewährleisten der sicheren und pünktlichen Durchführung des Eisenbahnbetriebes, u. a. durch Einhaltung der Sperrzeiten.
  2. Wahrnehmen der Aufgaben des Gesamtverantwortlichen gemäß Ril 406.1201 bei zeitgleichen Bauarbeiten / Arbeiten nach unterschiedlichen Betren / Betrieblichen Anordnungen im gleichen Sperrabschnitt.
    … Anzahl der Einsätze als Gesamtverantwortlicher

1.2. Betriebliche Aufgaben

  1. Erarbeiten von Anträgen zum Erstellen der Betriebs- und Bauanweisung (Betra) gemäß Richtlinie 406 Modul 406.1201 sowie Anträgen auf Eintragung in die La gem. Richtlinie 406, Modul 406.1202 und Vorlegen bei der für die betriebliche Planung zuständigen Stelle. Sicherstellen der Mitwirkung aller betroffenen technischen Arbeitsgebiete des AG vorab. Verwenden des elektronischen Betra-Antrages gemäß e-Workflow einschließlich Anlagen (z. B. Lageplanskizze, PZB-Formblatt, usw.) des Auftraggebers zur Erarbeitung der Anträge nach Übergabe und Einweisung.
  2. Abstimmen der weiteren Vorgehensweise mit dem zuständigen Baubetriebskoordinator der DB Netz AG bei absehbaren, gemeldeten oder bereits eingetretenen Sperrzeitüberschreitungen einschließlich informieren der weiteren in der Betra genannten Beteiligten. Umsetzen der von den betrieblich zuständigen Stellen (Baubetriebskoordinator, Betriebszentrale, Disponenten) getroffenen Entscheidung.

1.3. Aufgaben bei Arbeiten an oder in der Nähe von Oberleitungs-/Fahrleitungsanlagen

  1. Wahrnehmen der Aufgaben als Verantwortlicher für die Sicherungsmaßnahmen gegen Gefahren aus dem elektrischen Strom auf elektrisch betriebenen Strecken gem. Ziffer 7 der Betra.
  2. Veranlassen von Anträgen zur Abschaltung / Wiedereinschaltung der entsprechenden Oberleitungs-/Fahrleitungsschaltabschnitte
  3. Als Schaltantragsteller beantragen der Abschaltung / Wiedereinschaltung der entsprechenden
    • Oberleitungsschaltabschnitte bei der zuständigen Stelle (Zentralschaltstelle - Zes -). Dokumentieren der Schaltgespräche gemäß Ril 462.0101.
    • Fahrleitungsschaltanlagen bei der zuständigen Stelle (Netzleitstelle). Dokumentieren der Schaltgespräche gemäß Ril 464.0001.
  4. Veranlassen der Durchführung / Aufhebung der Bahnerdung (Oberleitung) bzw. Kurzschließen (Stromschienen der GS-Bahnen).
  5. Durchführen / Aufheben der Bahnerdung (Oberleitung) bzw. Kurzschließen (Stromschienen der GS-Bahnen) als Bahnerder / Kurzschließberechtigter der GS-Bahnen

1.4. Sicherung gegen Gefahren aus dem Eisenbahnbetrieb / Sicherungsüberwachung

  1. Entgegennahme der vom/von den AN erstellten Dokumentation(en) zu den Angaben für die Sicherungsleistungen gegen Gefahren aus dem Eisenbahnbetrieb (Art der Arbeiten, Maschineneinsatz, Lage der Baustelle, Dauer der Arbeiten usw.) „Sicherungsmaßnahmen vor Fahrten im Arbeitsgleis (Vordruck 132.0118V01)“ und „Sicherungsmaßnahmen vor Fahrten im Nachbargleis“ (Vordruck 132.0118V02), Prüfung und Weiterleitung an die BzS. Übergabe der genehmigten Sicherungsplanung (Sicherungsplan) an die AN.

    Hinweis: Die Leistung kann nur bei Eigenregieprojekten der EIU beauftragt werden.

  2. Wahrnehmung der Sicherungsüberwachung nach Abschnitt 6 der Richtlinie 132.0118 der DB AG

1.5. Einweisungen und Unregelmäßigkeiten

  1. Überprüfen durch Stichproben und Dokumentieren, dass Funktionsträger des Auftraggebers (bei Eigenleistungen des AG), der AN_BAU und / oder AN_SICH örtlich eingewiesen wurden.
  2. Überprüfung durch Stichproben und Dokumentieren, ob das eingesetzte EVU örtlich eingewiesen ist und ob gültige Eisenbahnfahrzeugführerscheine bei Führern von Eisenbahnfahrzeugen (AZ-Führer, Fahrer von Zweiwegefahrzeugen, Lokführer usw.) vorhanden sind.
  3. Erfassen von Unregelmäßigkeiten im Bauablauf, die zu Eingriffen in den Betriebsablauf geführt haben. Diese sind unter Angabe der Gründe und der betrieblichen Auswirkungen gemäß Handlungsanweisung des Auftraggebers (Meldeordnung) zu dokumentieren und an die in der Handlungsanweisung genannten Stellen zu leiten.